Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsgegenstand
  3. Vertragsschluss
  4. Widerrufsrecht
  5. Vergütung
  6. Lieferung der Software
  7. Einräumung von Nutzungsrechten
  8. Mitwirkungsobliegenheiten des Lizenznehmers
  9. Mängelhaftung
  10. Anwendbares Recht
  11. Gerichtsstand
  12. Alternative Streitbeilegung
  13. Schlussvorschriften

  1. Geltungsbereich
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Smarter Ones UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend "Lizenzgeber"), gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend "Lizenznehmer") mit dem Lizenzgeber hinsichtlich der vom Lizenzgeber in seinem Online-Shop dargestellten Software-Produkte (nachfolgend "Software") abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Lizenznehmers widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
    2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
    3. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  2. Vertragsgegenstand
    1. Vertragsgegenstand ist die Überlassung der vom Lizenzgeber angebotenen Software an den Lizenznehmer in elektronischer Form unter Einräumung bestimmter, in diesen AGB genauer geregelten Nutzungsrechte.
    2. Der Lizenznehmer erwirbt kein geistiges Eigentum an der Software. Der Quellcode (Source Code) der Software ist nicht Teil der überlassenen Software.
    3. Für die Beschaffenheit der vom Lizenzgeber überlassenen Software ist die jeweilige Produktbeschreibung im Online-Shop des Lizenzgebers maßgeblich. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit der Software schuldet der Lizenzgeber nicht.
    4. Für die Installation der Software verweist der Lizenzgeber auf die in der Installationsanleitung beschriebenen Hinweise zur Installation, insbesondere auf die Hard- und Softwareumgebung, die beim Lizenznehmer vorhanden sein muss.
    5. Zur Durchführung der Installation ist die Herstellung einer Internetverbindung notwendig.
    6. Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Lizenzgebers nichts anderes ergibt, erhält der Lizenznehmer keine zusätzlichen Support-Leistungen wie etwa Aktualisierungen der erworbenen Software-Version (Updates) oder individuellen Anwendungs-Support durch den Lizenzgeber.

  3. Vertragsschluss
    1. Der Lizenznehmer kann neben kostenfrei zugänglichen Software auch kostenpflichtige Software bestellen. Um die kostenpflichtigen Angebote abrufen zu können, ist eine Bezahlung durch den Kunden nötig. Dafür ist eine elektronische Anmeldung, mittels eines von Sendowl und PayPal (Zahlungsanbieter) zur Verfügung gestellten Bestellformulars vorzunehmen. Mit dem Absenden des Bestellformulars leitet der Nutzer eine Bestellung ein und gibt ein Angebot im Sinne des § 145 BGB ab.
    2. Der Lizenzgeber kann das Angebot des Lizenznehmers innerhalb von fünf Tagen annehmen, - indem er dem Lizenznehmer eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Lizenznehmer maßgeblich ist, oder
      - indem er dem Lizenznehmer die bestellte Software überlässt, wobei insoweit der Zugang beim Lizenznehmer maßgeblich ist, oder
      - indem er den Lizenznehmer nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
      Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nimmt der Lizenzgeber das Angebot des Lizenznehmers innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Lizenznehmer nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
    3. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Lizenznehmer zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.
    4. Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Lizenzgebers kann der Lizenznehmer mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Lizenznehmer im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Bestellvorgang abschließenden Button anklickt.
    5. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
    6. Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Lizenznehmer hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Lizenzgeber versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Lizenznehmer bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Lizenzgeber versandten E-Mails zugestellt werden können.

  4. Widerrufsrecht
    1. Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Lizenzgebers.

  5. Vergütung
    1. Für die Überlassung der Software unter Einräumung der erforderlichen Nutzungsrechte erhält der Lizenzgeber eine Pauschallizenzgebühr, deren Höhe sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung ergibt.
    2. Die vom Lizenzgeber angegebenen Preise sind Gesamtpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
    3. Bei Zahlungen in Ländern außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Lizenzgeber nicht zu vertreten hat und die vom Lizenznehmer zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren).
    4. Dem Lizenznehmer stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die im Online-Shop des Lizenzgebers angegeben werden.
    5. Bei Auswahl der Zahlungsart "PayPal" erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full.

  6. Lieferung der Software
    1. Der Lizenzgeber bewirkt die Lieferung, indem er dem Lizenznehmer eine digitale Kopie der Software zum Download über das Internet zur Verfügung stellt. Hierzu stellt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer per E-Mail einen Link zur Verfügung, über den der Lizenznehmer den Download der digitalen Kopie einleiten und die Speicherung der Kopie an einem von ihm gewählten Speicherort vornehmen kann.
    2. Für die Einhaltung von etwaigen Lieferterminen ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem die Software im Netz abrufbar bereitgestellt ist und dies dem Lizenznehmer mitgeteilt wird.

  7. Einräumung von Nutzungsrechten
    1. Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer ein einfaches, zeitlich unbegrenztes, übertragbares Recht ein, die Software in der vereinbarten Hard- und Softwareumgebung zu privaten und/oder geschäftlichen Zwecken zu nutzen.
    2. Ein Bearbeitungsrecht wird dem Lizenznehmer nicht eingeräumt.
    3. Die Vermietung der Software ist nicht zulässig.
    4. Dem Lizenznehmer ist es verboten, ggf. vorhandenen Kopierschutz zu entfernen und/oder zu verändern.
    5. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung der Software sichergestellt ist.
    6. Der Lizenznehmer ist berechtigt, von der Software eine Kopie zu Sicherungszwecken herzustellen. Die einer ordnungsgemäßen Datensicherung dienenden Vervielfältigungen der Software sind Teil des bestimmungsgemäßen Gebrauchs.
    7. Macht der Lizenznehmer von seinem Recht zur Übertragung der Nutzungsrechte an einen Dritten Gebrauch, hat er seine vertraglichen Verpflichtungen dem Dritten aufzuerlegen. Mit der Übertragung erlöschen die Nutzungsrechte des Lizenznehmers. Alle vorhandenen Kopien der Software sind zu löschen.
    8. Die Rechtseinräumung wird gem. § 158 Abs. 1 BGB erst wirksam, wenn der Lizenznehmer die geschuldete Vergütung vollständig geleistet hat.
    9. Verletzt der Lizenznehmer die vereinbarten Nutzungsrechte schwerwiegend, kann der Lizenzgeber die Einräumung der Nutzungsrechte an der betroffenen Software außerordentlich kündigen. Dies setzt eine erfolglose Abmahnung mit angemessener Fristsetzung durch den Lizenzgeber voraus.
    10. Im Falle der Kündigung ist der Lizenznehmer verpflichtet, alle vorhandenen Kopien der Software zu löschen und dies dem Lizenzgeber auf Verlangen in Textform zu bestätigen.
    11. Die sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen bleiben unberührt.

  8. Mitwirkungsobliegenheiten des Lizenznehmers
    1. Der Lizenznehmer hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software zu informieren und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Die Einrichtung einer funktionsfähigen und auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch die Software ausreichend dimensionierten Hard- und Softwareumgebung für die Software liegt in der alleinigen Verantwortung des Lizenznehmers.
    2. Der Lizenznehmer hat die vom Lizenzgeber für die Installation und den Betrieb der Software gegebenen Hinweise zu beachten.
    3. Der Lizenzgeber empfiehlt dem Lizenznehmer, angemessene Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z.B. durch tägliche Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse) und vor Installation der Software eine geeignete Sicherung seiner Daten durchzuführen.

  9. Mängelhaftung
    1. Ist die Software mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.

  10. Anwendbares Recht
    1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

  11. Gerichtsstand
    1. Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

  12. Alternative Streitbeilegung
    1. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
    2. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
    3. Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

  13. Schlussvorschriften
    1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers sind nicht Bestandteil dieses Vertrages und haben keine Gültigkeit für dieses Vertragsverhältnis.
    2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht (Bundesrepublik Deutschland) unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern (§ 13 BGB) gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
    3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine später in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nichtig sein oder werden oder sollte sich eine Lücke in diesem Vertrag oder seinen Ergänzungen herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Den Parteien ist bekannt, dass eine salvatorische Erhaltungsklausel lediglich die Beweislast umkehren kann. Es ist jedoch der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit § 139 BGB insgesamt abzubedingen. Anstelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke ist diejenige wirksame und durchführbare Regelung zu vereinbaren, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages und seiner späteren eventuellen Ergänzungen gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt beim Abschluss des Vertrages bedacht hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so ist die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß zu vereinbaren.